Bundesgesetzblatt – Einbanddecken

für Teil I oder Teil II

Um Ihre gesammelten Bundesgesetzblattausgaben eines Jahrgangs binden zu lassen (bei einem Buchbinder Ihrer Wahl), bieten sich die praktischen
Einbanddecken an.

Neben dem Einzelbezug können die Einbanddecken auch für Teil I und Teil II im Abonnement bezogen werden. Als Abonnent erhalten Sie die Einbanddecken für Teil I und Teil II ohne gesonderte Bestellung zugeschickt.

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Das Bundesgesetzblatt steht Ihnen online ab der ersten Ausgabe von 1949 (Teil I) und von 1951 (Teil II) in zwei Versionen zur Verfügung.

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