Bundesgesetzblatt – Jahresbände
für Teil I oder Teil II

Die Bundesgesetzblätter Teil I und Teil II sind auch als fertig gebundene Jahresbände lieferbar.
Zur Komplettierung Ihrer Bibliothek können Sie jeweils auch einzelne Jahrgänge beziehen.
Seit 1951 werden die Teile I und II getrennt geliefert.
Neben dem Einzelbezug können die Jahresbände auch für Teil I und Teil II im Abonnement bezogen werden. Als Abonnent erhalten Sie die Jahresbände für Teil I und Teil II ohne gesonderte Bestellung zugeschickt.
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