Bundesgesetzblatt – Jahresbände

für Teil I oder Teil II

Die Bundesgesetzblätter Teil I und Teil II sind auch als fertig gebundene Jahresbände lieferbar.

Zur Komplettierung Ihrer Bibliothek können Sie jeweils auch einzelne Jahrgänge beziehen.

Seit 1951 werden die Teile I und II getrennt geliefert. 

Neben dem Einzelbezug können die Jahresbände auch für Teil I und Teil II im Abonnement bezogen werden. Als Abonnent erhalten Sie die Jahresbände für Teil I und Teil II ohne gesonderte Bestellung zugeschickt.

Jahresbände Bundesgesetzblatt Teil I bestellen

Jahresbände Bundesgesetzblatt Teil II bestellen

Sie möchten einen älteren Jahrgang bestellen?
Dann schicken Sie uns Ihre Anfrage per 

zur Übersicht

BUNDESGESETZBLATT ONLINE

Ein-/Ausblenden

Das Bundesgesetzblatt steht Ihnen online ab der ersten Ausgabe von 1949 (Teil I) und von 1951 (Teil II) in zwei Versionen zur Verfügung.

Start Bürgerzugang

Start Abonnentenzugang

ANSPRECHPARTNER

Ein-/Ausblenden

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot?

Bitte wenden Sie sich an:

Tel. +49 221 97668-282
Fax +49 221 97668-278

NEWSLETTER

Ein-/Ausblenden

Immer aktuell informiert
Melden Sie sich hier für unseren kostenlosen Newsletter „Gesetze aktuell“ an

Anmeldung